Dezember 2021
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Unützer Wagner Werding

Dr. Matthias Menger

Warum Rechthaber nicht immer Recht haben und die Rechtsprechung mitunter so kompliziert ist. 3 Fragen an den Rechtsanwalt und Notar Dr. Matthias Menger.

W3+: Gibt es aus Ihrer Sicht einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht sprechen? Wieviel Interpretationsspielraum lässt die Rechtsprechung zu?

Matthias Menger: Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich nicht das gleiche. Richter haben einen erheblichen Interpretations- und Entscheidungsspielraum. Das ist gewollt und berechtigt, wenn das Gesetz selbst beispielsweise unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet („angemessene Entschädigung“) oder ein Vertrag unklare Regelungen oder Lücken enthält. Aber es gibt nicht selten auch Rechtsfragen, die lassen nur eine (richtige) Antwort zu, und dann ist 2 + 2 eben 4, und nicht 3,5 oder 4,5 – auch wenn ein Richter meint, dies so entscheiden zu dürfen.

W3+: An juristischen Texten verzweifelt der gesunde Menschenverstand bisweilen. Was tun Sie dagegen?

Matthias Menger:Erst mal den juristischen Text in Normal-Deutsch übersetzen und erklären, was der Verfasser damit gemeint hat – dann geht’s meistens. Man darf aber nicht übersehen, dass Sprache (schriftlich oder mündlich) das Handwerkszeug des Juristen ist. Wenn ich merke, dass der Prozessgegner an juristischen Texten verzweifelt, setze ich natürlich alles daran, dieser Verzweiflung neue Nahrung zu geben …

W3+: Gibt es Gesetzeslagen, deren Relevanz aus Sicht der Mandanten notorisch unterschätzt wird?

Matthias Menger: Ganz klar das Steuerstrafrecht! Böse Zungen behaupten, dass Steuerhinterziehung des Deutschen liebstes Hobby sei. Das ist natürlich eine böswillige Unterstellung. Aber wenn ich mitunter bei bestimmten Vertragsgestalltungen sehr „kreative Steuersparmodelle“ erkenne, kann ich mich nur wundern. Man muss den Beteiligten dann schon klar vor Augen führen, welche Kollateralschäden ein Steuerermittlungsverfahren haben kann, selbst wenn es irgendwann eingestellt wird.

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Dr. Matthias Menger

Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Wetzlar